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   ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15   

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ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15 (https://dejure.org/2015,65616)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15 (https://dejure.org/2015,65616)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 8 Ca 4305/15 (https://dejure.org/2015,65616)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sogenannte Elementenfeststellungsklage (statt vieler: BAG, Urteil vom 25.3.2015 - 5 AZR 874/12, zitiert nach Juris Rz. 13 m.w.N.).

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (statt vieler: BAG, Urteil vom 25.3.2015 - 5 AZR 874/12, zitiert nach Juris Rz. 14 m.w.N.).

    Das setzt bei einem auf die Feststellung der Rechtsgrundlage der Vergütung gerichteten Antrag voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (statt vieler: BAG, Urteil vom 25.3.2015 - 5 AZR 874/12, zitiert nach Juris Rz. 15 m.w.N.).

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    Er wendet die Auslegungsregel aus Gründen des Vertrauensschutzes jedoch weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 vereinbart worden sind (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 244/14, zitiert nach Juris Rz. 20 m.w.N.).

    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 244/14, zitiert nach Juris Rz. 20 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien bei Vereinbarung dieser Änderungen reine Wissenserklärungen ohne Rechtsbindungswillen abgegeben hätten, lassen sich weder dem Vertragswortlaut entnehmen noch sind besondere Umstände erkennbar, die hierauf schließen lassen (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 4 AZR 244/14, zitiert nach Juris Rz. 29).

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    Die Beklagte ist zudem nicht gehindert, auf die Tarifverhandlungen im Einzelhandel durch Mitgliedschaft im zuständigen Arbeitgeberverband Einfluss zu nehmen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 - zu B. I. 4. der Gründe, n.v.).

    Der Formulierung "zu berechnen, abzurechnen und auszuzahlen" kommt bei verständiger Würdigung keine weitere Bedeutung zu, als dass die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr Zahlung einer Vergütung nach den aufgeführten Kriterien schuldet (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.9.2015 - 13 Sa 449/15 - zu B. II. 1. der Gründe, n.v.).

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    Ein redlicher Arbeitgeber würde - wenn er die von ihm gestellte Vertragsbedingung nicht so verstanden wissen wollte - die Bezugnahme auf eine bestimmte Tarifgruppe unterlassen, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass er nicht nach dem jeweiligen Gehaltstarifvertrag zahlen will, sondern sich das vereinbarte Entgelt ausschließlich nach den konkret bezifferten Parteivereinbarungen richten soll (vgl. BAG, Urteil vom 08.07.2015 - 4 AZR 51/14, zitiert nach Juris Rz. 16).

    Mit dieser vertraglichen Abrede haben sie grundsätzlich die Bezugnahmeklausel unter Ziffer 3. des Anstellungsvertrags vom 26.05.1992 erneut zum Gegenstand ihrer rechtsgeschäftlichen Willensbildung gemacht (vgl. BAG, Urteil vom 08.07.2015 - 4 AZR 51/14, zitiert nach Juris Rz. 26).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der richtig verstandenen Interessenlage des Antragstellers entspricht (statt vieler: BAG, Urteil vom 26.2.2015 - 2 AZR 783/13 zitiert nach Juris Rz. 14 m.w.N.).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    c.Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV aufgrund der in seinem Urteil vom 18.07.2013 in der Rechtssache C-426/11 "B." aufgestellten Grundsätze oder einer Aussetzung des Rechtsstreits in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO im Hinblick auf die Vorlageentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2014 - 4 AZR 95/1(A) und 4 AZR 61/14 (A) - bedurfte es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht.
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15
    c.Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV aufgrund der in seinem Urteil vom 18.07.2013 in der Rechtssache C-426/11 "B." aufgestellten Grundsätze oder einer Aussetzung des Rechtsstreits in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO im Hinblick auf die Vorlageentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2014 - 4 AZR 95/1(A) und 4 AZR 61/14 (A) - bedurfte es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht.
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung; Gleichstellungsabrede

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2015 - AZ: 8 Ca 4305/15 - abgeändert.
  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

    Unter weitgehender Bezugnahme auf eine in einem parallel gelagerten Rechtstreit ergangene Entscheidung der 8. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2015, Aktenzeichen 8 Ca 4305/15 hat es darauf erkannt, dass keine Gleichstellungsabrede, sondern eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Entgelttarifverträge des Einzelhandels NRW vorliege.
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